Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Vertragsgegenstand und Anwendungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen – im Folgenden „AGB“ – gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen der Blaschke Equipment GmbH, Maxglaner Hauptstraße 34, 5020 Salzburg, Firmenbuchnummer FN 673353 a, UID-Nummer ATU83182903 (nachfolgend „Vermieter“) und dem jeweiligen Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“), die die Vermietung von Catering- und Event-Equipment im weitesten Sinne (z. B. für Firmenfeiern, Eröffnungsfeiern, Präsentationen, Weihnachtsfeiern, Messeevents, Hochzeiten etc.) zum Gegenstand haben.

§ 2 Vertragsgrundlagen und Geltung fremder AGB

2.1 Der Vermieter schließt sämtliche Verträge ausschließlich auf Grundlage dieser AGB ab.


2.2 Entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden – selbst bei Kenntnis durch den Vermieter – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung gilt eine solche als vereinbart, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

§ 4 Vertragsabschluss

4.1 Sämtliche Angebote des Vermieters sind freibleibend und unverbindlich.

4.2 Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Vermieters per E-Mail zustande.

4.3 Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden entfalten keine Rechtswirkung.

§ 5 Leistungsumfang und Änderungen

5.1 Der Vermieter ist berechtigt, angebotenes Equipment durch gleichwertige oder höherwertige Produkte zu ersetzen, sofern die ursprünglich angebotenen Mietgegenstände nicht verfügbar sind oder nicht der geforderten Qualität entsprechen.


5.2 Der Vermieter behält sich vor, bei unvorhersehbarem Mehraufwand (z. B. erschwerte Anlieferung, nicht barrierefreier Zugang, höhere Gewalt) einen Aufpreis von bis zu 10 % der Auftragssumme zu verrechnen.

§ 6 Lieferung, Gefahrtragung und Erfüllung

6.1 Die Lieferung erfolgt an dem vom Kunden bekannt gegebenen Ort zum vereinbarten Zeitpunkt. Der Erfüllungsort ist stets der Veranstaltungsort des Kunden.

6.2 Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Mietgegenstände geht mit der Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.

6.3 Wird die Lieferung durch Dritte schuldhaft vereitelt, tritt der Vermieter etwaige Schadenersatzansprüche gegen diese Dritten auf Verlangen an den Kunden ab.

6.4 Eine Annahmeverweigerung durch den Kunden ist nur zulässig, wenn die gelieferten Mietgegenstände wesentlich von der vereinbarten Qualität oder Quantität abweichen und eine umgehende Nachbesserung unmöglich oder unzumutbar ist.

§ 7 Prüfpflicht und Reklamationen

7.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferten Mietgegenstände unverzüglich nach Anlieferung auf Vollständigkeit und Mängel zu prüfen bzw. prüfen zu lassen.

7.2 Mängel sind dem Vermieter unverzüglich vor Ort an die verantwortliche Person (z. B. Auslieferungs- bzw. Projektleitung) zu melden.

7.3 Eine Preisminderung oder ein Vertragsrücktritt wird vom Vermieter nur anerkannt, wenn der Mangel wesentlich ist, keine Verbesserung möglich ist und der Mangel zeitgerecht angezeigt wurde. Gleiches gilt für vom Vermieter zur Verfügung gestelltes Personal.

§ 8 Veranstaltungsort

8.1 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für die Beschaffenheit des Veranstaltungs- bzw. Aufstellungsorts, insbesondere hinsichtlich Raumgröße, Stromversorgung oder notwendiger behördlicher Genehmigungen.

8.2 Sollte die Leistung aufgrund örtlicher Gegebenheiten nicht oder nur eingeschränkt durchführbar sein, gilt die vertraglich geschuldete Leistung dennoch als erbracht. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.

§ 9 Mietumfang und Preisänderungen

9.1 Der verbindliche Mietumfang (Art und Anzahl der Mietgegenstände) ist spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.

9.2 Eine Abweichung von bis zu 20 % nach unten bleibt ohne Preisänderung. Bei einer Reduktion um mehr als 20 % ist der Vermieter berechtigt, 80 % der ursprünglich vereinbarten Summe zu verrechnen.

9.3 Der Vermieter ist berechtigt, aufgrund unvorhergesehener Umstände (z. B. Mehrverbrauch, Aufwand vor Ort, Fehlmengen oder Beschädigungen) eine Nachverrechnung bis zu 10 % der Auftragssumme vorzunehmen.

§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen

10.1 Sämtliche Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

10.2 Zahlungen sind wie folgt zu leisten:

  • 10 % Anzahlung bei Auftragsbestätigung

  • 50 % bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn

  • Restzahlung (40 %) binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung

10.3 Für internationale oder erstmalige Kunden ist eine Vorauszahlung von 100 % der Auftragssumme bis spätestens 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn erforderlich. Skonto wird nicht gewährt.

§ 11 Stornobedingungen

11.1 Stornierungen bedürfen der Schriftform. Die folgenden Stornogebühren werden verrechnet:

  • bis 180 Tage vor Veranstaltung: kostenlos

  • 179–90 Tage: 50 % der Auftragssumme

  • 89–30 Tage: 75 % der Auftragssumme

  • weniger als 30 Tage: 100 % der Auftragssumme

11.2 Bereits entstandene Kosten (z. B. Planung, Materialbeschaffung, Personalreservierungen) sind in jedem Fall vom Kunden zu ersetzen.

§ 12 Höhere Gewalt und Haftungsausschluss

12.1 Der Vermieter haftet nicht für Verspätungen oder Leistungsausfälle aufgrund höherer Gewalt (z. B. Stau, Unwetter, Krankheit, behördliche Anordnungen). In diesen Fällen bestehen keine Schadenersatz- oder Rücktrittsansprüche.

12.2 Die Haftung des Vermieters ist – soweit gesetzlich zulässig – auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

§ 13 Gerichtsstand und anwendbares Recht

13.1 Es gilt ausschließlich österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Salzburg.

§ 14 Schlussbestimmungen

14.1 Die jeweils aktuelle Version dieser AGB ist jederzeit unter www.essentials.rental/agbs abrufbar.